Die VegüV (Verordnung gegen übermässige Vergütungen) sieht unter anderem vor, dass Pensionskassen ab 2015 die Stimmrechte bei börsenkotierten Schweizer Aktiengesellschaften wahrnehmen müssen. Des Weiteren wird verlangt, dass die Stimmpositionen den Versicherten mindestens einmal jährlich detailliert offengelegt werden. Viele Kunden von Ethos haben aber schon vor Jahren die Wichtigkeit der Aktionärsrechte erkannt und auf freiwilliger Basis ihre Stimmrechte ausgeübt. Denn verantwortungsvoll Investieren bedeutet, dass zum langfristigen Schutz des investierten Kapitals auch die Aktionärsrechte wahrgenommen werden.
Stimmen ist also für Pensionskassen nicht nur eine Pflicht, sondern auch ein wichtiger Bestandteil der treuhänderischen Verantwortung gegenüber den Versicherten. Und stimmen ist viel einfacher als Sie denken: Ethos bietet Ihnen umfassende Dienstleistungen zur Ausübung Ihrer Aktionärsstimmrechte an, die den neuen Anforderungen der VegüV gerecht werden. Auf Anfrage bietet Ethos Ihnen auch gerne administrative Hilfe bei der Ausübung Ihrer Stimmrechte an.
Zu den Abstimmungsempfehlungen
Generalversammlungs-Analysen:
Schweizer Unternehmen
Mit Zugriff auf unsere Online-Plattform bietet Ethos Analysen der Traktandenlisten der Generalversammlungen der Schweizer Unternehmen sowie ausführliche Informationen zu den Gesellschaften an. Die folgenden Analysen-Abonnemente werden angeboten:
Standardpakete
- 20 grösste Unternehmen des SMI
- 30 grösste Unternehmen des SLI
- 50 Unternehmen (ca.) des SMI Expanded
- 100 grösste in der Schweiz kotierte Unternehmen
- Sämtliche Unternehmen des SPI sowie Schweizer Unternehmen, die im Ausland kotiert und im MSCI World aufgeführt sind
Individuelle Lösungen
Diese Dienstleistung umfasst freie Auswahl von Analysen innerhalb des Ethos Universums.
Die Berichte über die Generalversammlungen enthalten eine detaillierte Analyse jedes einzelnen Traktandums und Stimmempfehlungen. Diese beruhen auf den Ethos Grundsätzen zur Corporate Governance und Richtlinien zur Ausübung der Stimmrechte. Die Analysen umfassen auch allgemeine Angaben zum Unternehmen, insbesondere die Zusammensetzung des Verwaltungsrats und die Vergütungen der Führungsinstanzen. Die Analysen werden in der Regel zwölf Tage vor den Generalversammlungen per E-Mail übermittelt. Zudem fasst ein vierteljährlicher Gesamtbericht die Abstimmungen des Quartals übersichtlich zusammen.
Möchten Sie mehr über unseren Generalversammlungs-Analysenservice erfahren oder eine Offerte erhalten? Dann rufen Sie uns an.
Generalversammlungs-Analysen:
Nichtschweizer Unternehmen
Ethos bietet verschiedene Dienstleistungen für Generalversammlungs-Analysen von nichtschweizerischen (Europa, Nordamerika, Asien/Pazifik) Unternehmen an. Um mehr Informationen dazu zu erhalten, nehmen Sie bitte mit uns Verbindung auf. Gerne unterbreiten wir Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Offerte.
Die Abstimmungsempfehlungen basieren auf den Ethos Abstimmungsrichtlinien. Für den europäischen Markt wird die Primäranalyse von einem Netzwerk von Partnern durchgeführt, wobei Ethos der Schweizer Partner ist.
Administrative Unterstützung bei der
Stimmrechtsausübung
Ethos bietet institutionellen Anlegern, die die Generalversammlungsanalysen beziehen, eine administrative Unterstützung bei der Stimmrechtsausübung an. Diese Dienstleistung entlastet Investoren von dem mit dem Ausfüllen der Stimmformulare für die Generalversammlungen verbundenen Aufwand.
Stimmrechte privater Investoren
Privataktionäre von in der Schweiz börsenkotierten und im SPI aufgeführten Unternehmen (siehe Liste) können Ethos ihre Stimmrechte übertragen mit Ausnahme der Unternehmen BKW und Evolva. Die Stimmrechte werden gemäss den Stimmempfehlungen von Ethos ausgeübt. Wir sind Ihnen dankbar, wenn Sie dabei wie folgt vorgehen:
- Auf dem Anmeldeformular im Feld Vollmachtserteilung "erteile Vollmacht an folgenden Aktionär" ankreuzen.
- Vollmacht wie folgt ausstellen: "Ethos Stiftung, Place de Pont-Rouge 1, CP 1051, 1211 Genf 26"
- Auf dem Anmeldeformular vermerken, dass die Eintrittskarte direkt Ihrem Bevollmächtigten zugestellt wird.
- Das unterzeichnete Formular mit dem dazu vorgesehenen Briefumschlag an das Aktienregister der Gesellschaften zurücksenden. Ethos erhält dann direkt von den Unternehmen die Zutrittskarte zur Generalversammlung.
Bei Unternehmen, deren Anmeldeformular zur Generalversammlung keine Bevollmächtigung vorsieht, muss eine Zutrittskarte zur Generalversammlung angefordert werden. Auf dieser Zutrittskarte zur Generalversammlung Ethos bevollmächtigen (siehe Punkt 2), die Zutrittskarte unterzeichnen und Ethos zustellen.
Ethos veröffentlicht fünf Tage vor den Generalversammlungen der Schweizer Unternehmen seine Abstimmungsempfehlungen auf dieser Internetseite.