03/30/2022

Ethos und sieben Schweizer Pensionskassen reichten für die Generalversammlung 2022 der Credit Suisse einen Aktionärsantrag ein. Dieser bezweckt die Durchführung einer Sonderprüfung der Bank im Zusammenhang mit dem Fall Greensill – und dem anschliessenden Zusammenbruch der «Supply Chain Finance Funds» – und den neuesten Enthüllungen zu den sogenannten Suisse Secrets.

Am 11. März 2022 richteten die Ethos Stiftung und sieben Schweizer Pensionskassen, die Aktionäre der Credit Suisse sind (siehe unten), ein Auskunftsbegehren gemäss Artikel 697 OR im Zusammenhang mit den Fällen Greensill und Suisse Secrets an den Verwaltungsrat der Bank. Gleichzeitig beantragte die Ethos Stiftung für die Generalversammlung 2022 die Traktandierung eines Aktionärsantrags auf Durchführung einer Sonderprüfung gemäss Artikel 697a OR. Dieser Antrag ist unter Punkt 8 der Traktandenliste aufgeführt, die heute Mittwoch von der Bank veröffentlicht wurde.

Als langfristige Aktionäre der Credit Suisse erwarten Ethos und die anderen Investoren insbesondere, dass die Bank zusätzliche Angaben zum Greensill-Fall liefert. Dieser hatte dazu geführt, dass die Bank im März 2021 Anlagefonds mit verwalteten Vermögen in Höhe von CHF 10 Milliarden einfror. Diese Informationen werden umso dringlicher erwartet, als der Verwaltungsrat im Februar 2022 schliesslich beschloss, die wichtigsten Schlussfolgerungen des Untersuchungsberichts der Anwaltskanzlei Walder Wyss zu diesem Fall nicht zu veröffentlichen, entgegen den Angaben im Protokoll der Generalversammlung 2021. 

«Wir verstehen, dass die Veröffentlichung des gesamten Untersuchungsberichts Vertraulichkeitsprobleme aufwerfen könnte. Aber wir sind der Ansicht, dass die Aktionäre ein Recht darauf haben, die wichtigsten Schlussfolgerungen dieser Untersuchung zu erfahren und die Massnahmen zu kennen, die getroffen wurden oder werden, um eine Wiederholung solcher Fälle in Zukunft zu verhindern», erläutert Vincent Kaufmann, Direktor von Ethos. «Wir sind ausserdem der Meinung, dass diese Informationen für die Ausübung unserer Aktionärsrechte an der Generalversammlung vom 29. April unerlässlich sind.»

Das Vertrauen der Aktionäre wiederherstellen

Nach Übermittlung einer Liste mit 17 Fragen (siehe unten) fanden in den letzten Wochen mehrere Gespräche mit der Bank statt. Die ursprünglichen Antworten wurden ergänzt und die Credit Suisse erklärte sich damit einverstanden, dass sie vor der Generalversammlung 2022 veröffentlicht werden. Für Ethos ist es unerlässlich, die Faktoren besser zu verstehen, die zum Zusammenbruch und der Schliessung der «Supply Chain Finance Funds» führten. Letztere wurden von Credit Suisse Asset Management bis zum Konkurs ihres Partners Greensill im Februar 2021 aktiv vertrieben. Dieses Debakel führte, zusammen mit den zahlreichen Skandalen, die dem Ruf der Bank in den letzten Jahren schadeten, zu einem Vertrauensverlust bei den Investoren und einem Absinken des Aktienwerts auf einen historischen Tiefststand. Nach Ansicht von Ethos ist es für die Bank nun unerlässlich und dringend, das Vertrauen des Aktionariats, der Kundschaft, der Mitarbeitenden und der weiteren Anspruchsgruppen wiederherzustellen.

Die Credit Suisse war einverstanden, sämtliche Fragen von Ethos zu beantworten. Ethos wiederum erklärte sich bereit, ihren Antrag zurückzuziehen, falls bestimmte Antworten der Credit Suisse von einer unabhängigen Revisionsstelle im Rahmen eines vereinfachten «Negative-Assurance»-Verfahrens geprüft würden. Die Erstellung eines solchen Berichts konnte von der Bank zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht zugesichert werden. «Ein solches Vorgehen wäre einfacher und schneller als eine Sonderprüfung und könnte bestimmte Zweifel ausräumen», betont Vincent Kaufmann. 

Nach einer eingehenden Prüfung der Antworten der Credit Suisse sind Ethos und die sieben anderen Aktionäre der Meinung, dass diese weiterhin unzureichend sind. Angesichts der Tatsache, dass die Bank bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht in der Lage war, eine «Negative Assurance» einer unabhängigen Drittpartei bezüglich ihrer bis jetzt erteilten Antworten vorzulegen, beschloss Ethos, ihren Antrag auf Durchführung einer Sonderprüfung aufrechtzuerhalten. Die Aktionäre werden somit an der Generalversammlung vom 29. April über die Durchführung einer Sonderprüfung befinden. Im Falle einer Zustimmung zum Aktionärsantrag wird ein von einem Richter eingesetzter, unabhängiger Experte die Glaubwürdigkeit und Vollständigkeit der Antworten der Credit Suisse auf die Fragen von Ethos beurteilen. 

Im Hinblick auf die wichtigen Entscheidungen, die an der Generalversammlung 2022 getroffen werden sollen, fordert Ethos die Aktionäre der Credit Suisse bereits jetzt auf, an der Generalversammlung teilzunehmen oder sich bei der Ausübung ihrer Aktionärsrechte vertreten zu lassen. 

Liste der am Antrag beteiligten Aktionäre:

  • Bernische Lehrerversicherungskasse
  • Bernische Pensionskasse
  • Cap Prévoyance
  • CIEPP – Caisse Inter-Entreprises de Prévoyance Professionnelle
  • Ethos Stiftung
  • Pensionskasse des Bundes PUBLICA
  • Pensionskasse Post
  • Pensionskasse Stadt Zürich

Link zur Liste der Fragen von Ethos

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